Am 24. Juli 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Verfahren VIa ZR 842/22 ueber die Haftung von Online-Plattformbetreibern bei Verletzungen von Persoenlichkeitsrechten. Der BGH stellte fest, dass Betreiber unter bestimmten Bedingungen verantwortlich gemacht werden koennen, wenn sie nicht ausreichend gegen beleidigende Inhalte vorgehen. Das Gericht betonte, dass Plattformen nicht nur passive Vermittler seien, sondern aktiv erscheinen muessen, um schaedliche Inhalte zu verhindern. Eine blosse Loeschung nach Aufforderung reiche nicht aus. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen fuer soziale Medien und erfordert von Betreibern proaktive Massnahmen zum Schutz der Nutzerrechte, was insbesondere kleinere Plattformen vor Herausforderungen stellen koennte. [12323] [AI-generated content]