Am 12. Juni 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VII ZB 24/23 ueber die Haftung von Wohnungseigentuemern fuer Schaeden am gemeinschaftlichen Eigentum. Die Richter bestaetigten, dass Eigentuemer fuer selbstverursachte Schaeden haften, wobei im Einzelfall geprueft werden muss, ob ein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Die Eigentuemergemeinschaft kann Schadensersatzforderungen gegen Mitglieder geltend machen, um das gemeinschaftliche Interesse zu schuetzen. Wichtiger ist, dass rechtliche Schritte nur mit gemeinsamer Beschlussfassung der Eigentuemergemeinschaft eingeleitet werden duerfen. Diese Entscheidung wird als Grundlage fuer zukuenftige Streitigkeiten innerhalb der Wohnungseigentuemergemeinschaften angesehen. [-1] [15453] [AI-generated content]