Der Bundesgerichtshof entschied am 10. Juli 2024 in einem wegweisenden Fall zur Mietzahlungspflicht und Mietminderung (Az. VIII ZR 184/23). Ein Mieter hatte wegen erheblicher Maengel in seiner Wohnung, wie Defekten an der Heizung und sanitaeren Einrichtungen, die Miete gekuerzt. Das erste Gericht wies die Klage des Vermieters auf volle Mietzahlung ab und unterstuetzte das Recht des Mieters auf Mietminderung. In der Berufung wurde festgestellt, dass der Vermieter unzureichend auf Maengel reagierte, was eine Mietminderung rechtfertigte. Das Urteil staerkt die Rechte der Mieter und fordert Vermieter auf, Maengel zeitnah zu beheben, waehrend willkuerliche Mietminderungen abzulehnen sind. [-1] [12999] [AI-generated content]