Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Verfahren X ZR 97/23 vom 25. Juni 2024 hat wesentliche Auswirkungen auf die Patentierbarkeit von Software. Der BGH stellte fest, dass eine blosse Ideenformulierung ohne technische Umsetzung nicht patentierbar ist. Dennoch ist die digitale Natur einer Erfindung kein Ausschlusskriterium, solange sie eine technisierte Loesung ueber den Stand der Technik hinaus bietet. Entscheidend bleibt die „technische Lehre“, die konkret technische Probleme adressiert. Die Richter betonten die Notwendigkeit der Erfindungshoehe, was insbesondere fuer kleine Unternehmen relevant ist. Die Entscheidung koennte auch internationale Auswirkungen haben und die Innovationslandschaft nachhaltig beeinflussen. [11239] [AI-generated content]