In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Akte XII ZR 63/23 am 10. Juli 2024 wurde die Haftung von Aerzten bei Behandlungsfehlern grundlegend behandelt. Der Fall betraf einen Patienten, der nach einem Eingriff gesundheitliche Schaeden erlitt. Der BGH stellte fest, dass die Beweislast fuer die Richtigkeit der Behandlung bei Aerzten liegt. Der Klaeger konnte nachweisen, dass der Arzt von der anerkannten medizinischen Praxis abwich, was als Behandlungsfehler gewertet wurde. Die Richter betonten, dass Behandlungsfehler nicht nur durch fehlerhafte Handlungen, sondern auch durch Unterlassungen entstehen koennen. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung sorgfaeltiger Dokumentation und transparenter Kommunikation zwischen Aerzten und Patienten. [-1] [17297] [AI-generated content]