Am 30. Juli 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wichtigen Verfahren zur Eignung von Anwaertern im Justizdienst. Die Entscheidung betraf die Ueberpruefung der beruflichen Eignung, die in bestimmten Faellen angezweifelt werden kann. Ein Klaeger argumentierte, dass die gegen ihn getroffenen Massnahmen ungerechtfertigt seien. Der BGH stellte klar, dass die Eignungspruefung auf einem umfassenden Gesamteindruck basieren muss, einschliesslich der Moeglichkeit der Wiedergutmachung. Zudem betonte das Gericht, dass zukuenftige Entwicklungen des Bewerbers in die Entscheidung einfliessen sollten. Die Entscheidung koennte weitreichende Auswirkungen auf die Eignungspruefungen im Justizdienst haben und erfordert eine transparente Diskussion ueber die Standards der Eignungspruefung. [-1] [18407] [AI-generated content]