Sommer ist Umzugszeit. Denn viele, die mit einer Ausbildung anfangen oder an der Uni studieren wollen, brauchen eine neue Wohnung. Blöd ist dann, wenn der Vermieter der alten Wohnung die Kaution noch nicht zurückgezahlt hat. Heute hat der Bundesgerichtshof ein Urteil in einem Fall gefällt und dabei dem Vermieter Recht gegeben.
Klaus Hempel aus der SWR3 Rechtsredaktion: