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BGH VI ZR 115/22: Mitverschulden beeinflusst Schadensersatz nicht automatisch


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Am 30. Juli 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in dem Fall VI ZR 115/22 ueber Schadensersatzansprueche nach einem Verkehrsunfall. Das Gericht stellte fest, dass das Mitverschulden eines Geschaedigten nicht automatisch zu einer Kuerzung des Schadensersatzes fuehrt, wenn der Gesamtschaden dessen eigenes Verschulden uebersteigt. Eine detaillierte Abwaegung der Verursachungsbeitraege ist erforderlich. Zudem wurde die Hoehe des Schmerzensgeldes behandelt, das individuell je nach Heilungsdauer und Lebensbeeintraechtigung festgelegt wird. Diese Entscheidung koennte weitreichende Auswirkungen auf zukuenftige Schadensersatzansprueche von Unfallgeschaedigten haben und zeigt die Bedeutung praeziser rechtlicher Beurteilungen im Verkehrsrecht auf. [-1] [18508] [AI-generated content]
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eXODABlog Echte GrichtsurteileBy Tobias Stephan