Der Bundesgerichtshof hat kuerzlich Ruecktrittsgrenzen bei Mordversuchen definiert, die wegweisend sind. Panikaspekte spielen eine entscheidende Rolle: wenn ein Taeter aus Panik von seinem Vorhaben abweicht, kann dies nicht als strafbefreiender Ruecktritt angesehen werden. Diese Entscheidung koennte Verteidigungsstrategien einschraenken und die Abschreckungswirkung schwaechen. Die Reaktionen in der Rechtsgemeinschaft sind geteilt. Die Debatte ueber die Freiwilligkeit beim beendeten Versuch wird in Deutschland intensiv gefuehrt, da sich die Paradigmen in Bezug auf Verteidigungsstrategien verschieben. Die Auswirkungen auf zukuenftige Strafverfahren bleiben abzuwarten. [1600] [AI-generated content]