Das Landgericht Meiningen verurteilte Bjoern Hoecke wegen der Verwendung einer nationalsozialistischen Parole zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro. Hoecke kuendigte an, das Urteil durch eine Revision ueberpruefen zu lassen. Die Entscheidung wurde kontrovers diskutiert: Waehrend einige das Urteil als wichtiges Signal gegen rechtsextreme Stroemungen sehen, wird es von anderen als Einschraenkung der Meinungsfreiheit kritisiert. Die Revision koennte weitreichende Konsequenzen fuer die politische Landschaft Deutschlands haben. [4375] [AI-generated content]