Am 3. Juli 2024 faellte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Grundsatzurteil zum Umgangsrecht (Az. XII ZB 506/22), das erhebliche Auswirkungen auf zukuenftige familienrechtliche Verfahren haben koennte. Im Streit um das Umgangsrecht eines Vaters stellte der BGH fest, dass das Kindeswohl stets im Vordergrund stehen muss. Die Richter kritisierten, dass fruehere Instanzen die Beduerfnisse des Kindes nicht ausreichend beruecksichtigten. Sie forderten eine aktive Ueberpruefung der tatsaechlichen Gegebenheiten und die moegliche Einbeziehung von Sachverstaendigen. Zudem betonten die Richter die Bedeutung von einvernehmlichen Loesungen zwischen den Eltern und setzten auf eine kindzentrierte Auslegung des Umgangsrechts. [-1] [17037] [AI-generated content]