Bundestag kassiert Dingler-Spende an AfD
Der Deutsche Bundestag wird die Spende des Vorarlbergers Gerhard Dingler einbehalten.
Die Bundestagsverwaltung geht nach wie vor davon aus, dass die Spende nicht vom ehemaligen FPÖ-Landesgeschäftsführer stammt.
Er soll als Strohmann gedient haben. Die Ermittlungen in Vorarlberg sind hingegen eingestellt worden.
Eine Wiederaufnahme ist derzeit nicht geplant.
Die Bundestagsverwaltung bleibt bei ihrer Ersteinschätzung,
dass es sich bei der Spende Dinglers an die AfD um eine „Strohmannspende“ gehandelt haben soll, das berichten deutsche Medien und „Der Standard“.
Die Partei wolle sich dagegen juristisch zur Wehr setzen.
Sie musste das Geld bereits beim Bundestag hinterlegen, denn die Spende ist in Form von Plakaten erfolgt.
Überraschende Spende aus Vorarlberg
Im Februar sorgte die Zuwendung des früheren FPÖ-Funktionärs Gerhard Dingler an die deutsche Bundestagspartei für Aufsehen.
Er soll 2,35 Millionen Euro an die, vom deutschen Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestufte, Alternative für Deutschland (AfD) gespendet haben – mehr dazu in:
Ehemaliger FPÖ-Funktionär spendet Millionen an AfD.
Die 2013 gegründete Alternative für Deutschland (AfD) wird vom deutschen Bundesverfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Eine Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ wird vom Verfassungsschutz nicht mehr verwendet,
bis der Rechtsstreit darüber entschieden ist.
Die AfD hat diese Woche angekündigt, in der Sache vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.
Doch bald kam der Verdacht auf, Dingler könnte die Spende nicht aus eigener Tasche finanziert haben.
Denn kurz zuvor hatte der Vorarlberger selbst eine Schenkung über 2,6 Millionen Euro vom schweizerisch-deutschen Immobilienmilliardär Henning Conle erhalten.
Das Geld war zunächst auf ein Konto Dinglers bei der Schweizer UBS eingegangen.
Streit mit der Bank
Um vor der Überweisung auf sein österreichisches Konto eine ordnungsgemäße Geldwäscheprüfung zu ermöglichen,
soll Dinglers Vorarlberger Hausbank, die Raiffeisenbank Montfort, vom früheren FPÖ-Mann Unterlagen verlangt haben, die dieser aber nie vorlegte.
Gegenüber der Bank soll Dingler zunächst angegeben haben, das Geld könnte in ein Immobilienprojekt fließen.
Als dann 2,35 Millionen an eine deutsche Werbefirma fließen sollten, um die AfD-Plakate zu drucken, gab die Bank die Überweisung zunächst nicht frei.
Dingler habe der Raiffeisenbank Montfort daraufhin mit dem Anwalt gedroht, soll aus Ermittlungsunterlagen hervorgehen.
Verfahren der Staatsanwaltschaft Feldkirch eingestellt
Ermittlungen wegen Geldwäsche wurden von der Staatsanwaltschaft Feldkirch in dem Fall eingestellt.
Man geht aktuell weiterhin davon aus, dass kein strafbares Verhalten Dinglers vorliegt, heißt es auf Anfrage des ORF Vorarlberg.
Der Tatbestand der Geldwäscherei verlange die Herkunft des Geldes aus einer kriminellen Tätigkeit,
das sei hier nicht der Fall, heißt es in einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft gegenüber dem „Standard“.
Dass Dingler die Schenkung als falsches Beweismittel eingesetzt habe, sei nicht nachweisbar gewesen.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch will ihre diesbezügliche Einstellungsbegründung jedoch nicht veröffentlichen. Nichtsdestotrotz geht die deutsche Bundestagsverwaltung von einer Täuschung aus.
vielen für's zuhören euer ricko
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