Ich bin Edi das erste Mal begegnet, als er keine 13 Jahre alt war. Er war von unbändigem Willen, riss stetig Zuhause aus und war während Monaten nicht aufzufinden. Auf seinen Kurvengängen kam es immer wieder zu Delikten. Das vordringliche Ziel der Jugendanwaltschaft war, ihn soweit zu beruhigen und stabilisieren, dass er an einem Ort blieb und eine Lehre absolvieren konnte. Die jugendstrafrechtliche Massnahme dauerte bis zu seinem 22. Lebensjahr an.