Die für den Lockdown getroffenen Einschränkungen gelten auch für Autofahrer. Das Autofahren ist grundsätzlich erlaubt. So sind wie in der Öffentlichkeit und im privaten Umfeld auch im Auto nur Angehörige des eigenen Hausstands und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person erlaubt. Was man noch beachten muss, darüber sprachen wir mit Johannes Boos vom ADAC.