Wer sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Das bedeutet, diese Person darf sich für 14 Tage nur in der eigenen Wohnung aufhalten und sollte Kontakte mit anderen Personen vermeiden. Außerdem muss sich diese Person melden. Das geht per Telefon unter 03641 49 22 22 oder per E-Mail unter
[email protected] oder
[email protected]. Personen mit Symptomen wählen die 03641 49 33 33.
Wenn ihr diese Anordnungen verletzt, droht euch ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Außerdem kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden.
Ab Sonntag, den 22. März gilt diese Allgemeinverfügung.