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Coronavirus – Maskenpflicht


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In Jena gilt eine sogenannte Maskenpflicht. In drei Stufen verteilt über acht Tage wird die neue Regelung eingeführt.
Ab Donnerstag, dem 02. April müssen Menschen einen sogenannten Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie eine Dienstleistung in Anspruch nehmen oder durchführen, die den Mindestabstand von 1,5 Metern verletzt. Davon betroffen sind unter anderem die Physiotherapie und Augenoptiker_innen.
Die zweite Stufe der Maskenpflicht gilt ab Montag, den 06. April. Ab diesem Zeitpunkt müssen Masken in Straßenbahnen und Bussen und beim Einkaufen getragen werden.
Schließlich muss ab Freitag, den 10. April eine Maske im gesamten öffentlichen Raum getragen werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Außerdem gilt die Maskenpflicht in allen Arbeitsstätten, wenn sich in einem Raum mindestens zwei Personen befinden.
Ausnahmen gelten für Räume mit mindestens 20 Quadratmetern pro Person, solange der verordnete Mindestabstand eingehalten wird. Ausgenommen sind zudem die Notfallbetreuung für Kinder bis sechs Jahren einschließlich der Kinder, allerdings nur am Ort der Betreuung. Die Eltern der Kinder jedoch müssen in den Räumen der Kinderbetreuung eine Maske tragen.
Für Personen aus innerdeutschen Risikogebieten gilt eine grundsätzliche Maskenpflicht im öffentlichen Raum ab dem 02. April. Das betrifft Menschen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg oder einer Quaränte-Region aufgehalten haben.
Aufgrund des momentan geringen Angebots an Masken ruft die Stadtverwaltung auf, sich Masken selbst anzufertigen und erlaubt den Einsatz von anderen Tüchern, die Mund und Nase abdecken.
Alle Infos zum Nachlesen gibt es auf radio-okj.info/corona
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RADIO OKJ QuarantäneCastBy RADIO OKJ Redaktion