Das Robert-Koch-Institut meldet für das Coronavirus Risikogebiete, also Gebiete, die besonders vom Coronavirus betroffen sind. Diese Regionen gelten als Risikogebiete: Ägypten, Italien, der Iran, die Provinz Gyeonsangbuk-Do bzw. Nord-Gyeongsang, besonders die Stadt Daegue in Südkorea, Frankreich, Österreich, die Schweizer Kantone Tessin, Waadt und Genf, Spaniens Hauptstadt Madrid sowie die Regionen Navarra, La Rioja und Paìs Vasco, die US-amerikanischen Bundesstaaten Kalifornien, Washington, New Jersey und New York.
Jenas Stadtverwaltung hat die Liste zum fünften Mal überarbeitet. Demnach gilt das gesamte Ausland als Risikogebiet.
Wer sich in den vergangenen 14 Tagen dort aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Das bedeutet, diese Person darf sich für 14 Tage nur in der eigenen Wohnung aufhalten und sollte Kontakte mit anderen Personen vermeiden. Außerdem muss sich diese Person melden. Das geht per Telefon unter 03641 49 22 22 oder per E-Mail unter
[email protected] oder
[email protected]. Personen mit Symptomen wählen die 03641 49 33 33.
Für Personen aus innerdeutschen Risikogebieten gilt kein Betretungsverbot mehr. Dennoch gibt es für Menschen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg oder einer Quaränte-Region aufgehalten haben, die Pflicht im gesamten öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Wer sich nicht an die Regel hält, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 25.000 € oder bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Alle Infos zum Nachlesen gibt es auf radio-okj.info/corona