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Das Bundesgericht sieht eine Gesetzeslücke beim «Stealthing»


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«Stealthing» - so nennt man es, wenn der Mann beim Sex das Kondom auszieht, obwohl eigentlich abgemacht war, dass er es trägt. Das Thema hat's bis ans Bundesgericht geschafft. Das Urteil zeigt, dass das Schweizer Recht bezüglich «Stealthing» Lücken hat.
Weitere Themen:
* Leere Ställe und ungenutzte Scheunen ausserhalb der Bauzone: Der Ständerat will eine «Abbruchprämie» für solche Bauten.
* Die Schweizer Kandidatur für den UNO-Sicherheitsrat: Wie gut passt sie zusammen mit der Direkten Demokratie, die nicht für rasche Entscheidungen bekannt ist?
* Schluss mit Benzin- und Dieselautos: Das EU-Parlament will den Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotoren ab 2035 verbieten. Was heisst das für die Branche?
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