Ab September dürfen Banken laut "Zweiter Zahlungsdienstrichtlinie" nicht mehr die alten TAN-Listen genutzt werden, weil sie als zu unsicher gelten. Stattdessen müssen sie eine Zwei-Faktor-Authentifizierung anbieten, z.B. mTan, PhotoTan oder ChipTan. Fragen an Ute Schyns aus der WDR-Wirtschaftsredaktion.