WIR TUN WAS

Das Naturwiederherstellungsgesetz (mit Thomas Ellmauer)


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Am 20. 2. 2024 wurde im EU-Parlament das Natur-Wiederherstellungsgesetz beschlossen. In den kommenden Wochen passiert es noch den Europäischen Rat. Das Gesetz sieht vor, dass geschützte Lebensräume, die sich in keinem guten Zustand befinden, in den nächsten beiden Jahrzehnten so wiederhergestellt werden müssen, dass sie ihr vollen Funktionen für Tiere und Pflanzen wieder erfüllen können. Dr. Thomas Ellmauer vom Umweltbundeamt spricht im Gespräch mit Wolfgang Suske, warum dieses Gesetz wichtig ist, was es beinhaltet und wer für die Umsetzung aller wichtig ist.

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WIR TUN WASBy SUSKE CONSULTING