Für Reisebuchungen ab 1. Juli 2018 gilt nach Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie ein geändertes Pauschalreiserecht. Die neuen Regelungen weiten den Begriff der Pauschalreise aus und führen zur Sicherheit der Urlauber umfangreiche Informationspflichten für Veranstalter und Vermittler ein. Sabine Fischer-Volk von der Brandenburger Verbraucherzentrale erklärt die Neuerungen.