Der EGMR in Strassburg hat die Schweiz verurteilt. Sie hätte das Vermögen eines Irakers nicht einfrieren dürfen, ohne zuerst zu prüfen, ob dieser zu Recht auf einer internationalen Sanktionsliste stand. Das Urteil erregt Aufsehen, weil es eine UNO-Resolution betrifft.Weitere Themen:Die EU verlängert die Wirtschaftssanktionen gegen RusslandVon wegen Büro zuhause. Die Schweiz ist ein Volk von Pendlern.Donald Trump und die Suche nach Spenden und einer neuen Wahlkampfstrategie