Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen in der Schweiz sollen finanziell stärker entschädigt werden - zum Beispiel mit einer lebenslangen Rente. Das schlägt eine Expertenkommission vor. Gleichzeitig sind sich die Beteiligten einig: Das Thema dürfe nach wie vor nicht ad acta gelegt werden. Weitere Themen:
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* Die AfD geht als Siegerin aus den Wahlen in Sachsen und Brandenburg hervor - was heisst das für die Bundesregierung in Berlin? Weitere Themen: Fürsorgerische Zwangsmassnahmen: «Kapitel nicht ad acta legen»