Die Abstimmung über die Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe wird nicht direkt wiederholt. Das hat der Bundesrat entschieden. Bevor das Volk allenfalls nochmal darüber abstimmt, sollen sich jetzt erst einmal National- und Ständerat mit dem Thema befassen. Ausserdem:
Zeichenlesen: Geht die EU mit der Schweiz auf Konfrontation bei der Börsenäquivalenz?
Richtungswahl: Unterschiedlicher könnten sie nicht sein, die zwei Kandidaten für das Amt des britischen Premierministers. Weitere Themen: Zurück auf Feld eins: Die Initiative zur Heiratsstrafe