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Datenaffäre: Post muss doch keinen Schadenersatz zahlen


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Weil die Post Parteiaffinitäten von Millionen Kunden speicherte, klagte ein betroffener Vorarlberger Anwalt das Unternehmen auf Schadenersatz. Das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck liegt Addendum vor: Die Klage auf Schadenersatz wurde abgewiesen. Die Post muss dem Betroffenen keine Entschädigung zahlen.
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