Weil die Post Parteiaffinitäten von Millionen Kunden speicherte, klagte ein betroffener Vorarlberger Anwalt das Unternehmen auf Schadenersatz. Das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck liegt Addendum vor: Die Klage auf Schadenersatz wurde abgewiesen. Die Post muss dem Betroffenen keine Entschädigung zahlen.