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In dieser Themenfolge spricht Heiko Gossen mit Dr. Jörg Friedrichs über Binding Corporate Rules, kurz BCR, und ihre Bedeutung für internationale Datentransfers innerhalb von Unternehmensgruppen.
Binding Corporate Rules werden in Artikel 47 DSGVO als „verbindliche interne Datenschutzvorschriften“ bezeichnet. Sie können multinationalen Konzernen als dauerhaftes Instrument dienen, um personenbezogene Daten zwischen europäischen Gesellschaften und Konzerngesellschaften in Drittländern zu übermitteln.
Im Mittelpunkt stehen die Fragen:
Dr. Jörg Friedrichs ist Senior Legal Counsel im Konzerndatenschutz der Deutschen Telekom und beschäftigt sich dort unter anderem mit den Binding Corporate Rules Privacy des Konzerns. Im Gespräch erläutert er, wie die Deutsche Telekom ihre BCR nutzt, um ein weltweit einheitliches Datenschutzverständnis, gemeinsame Prozesse und eine internationale Datenschutzorganisation zu etablieren.
Die Folge macht deutlich: Binding Corporate Rules sind kein Freibrief für Datenübermittlungen in Drittländer. Sie ersetzen weder die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung noch die Bewertung der Rechtslage im Empfängerland. Auch ein Transfer Impact Assessment kann weiterhin notwendig sein.
BCR schaffen vielmehr eine dauerhaft implementierte und von den Datenschutzaufsichtsbehörden genehmigte Struktur für konzerninterne Datentransfers.
Besonders interessant kann dieses Instrument für Unternehmensgruppen sein, die regelmäßig aus mehreren europäischen Ländern in mehrere Drittländer übermitteln und bereits über eine reife Datenschutzorganisation verfügen.
Neben den Vorteilen behandelt das Gespräch auch die erheblichen Anforderungen: Das Genehmigungsverfahren muss vorbereitet und mit der zuständigen federführenden Aufsichtsbehörde durchlaufen werden. Die Regeln müssen innerhalb des Konzerns verbindlich sein, Beschäftigte sind zu schulen und die Umsetzung ist regelmäßig zu kontrollieren. Hinzu kommen laufende Melde-, Dokumentations- und Aktualisierungspflichten.
Themen im Überblick
Linkliste zu den erwähnten Quellen und weiterführenden Informationen
EDPB Recommendations 1/2022 zum Antrag auf Genehmigung und zu den Bestandteilen von BCR-C (BCR für Controller)
EDPB Recommendations 1/2026 zum Antrag auf Genehmigung und zu den Bestandteilen von BCR-P (BCR für Processor) – nicht final
EDPB zum Kooperationsverfahren der Datenschutzaufsichtsbehörden bei der Genehmigung von BCR
CNIL allgemein zu BCR
CNIL: Grundlagen und Voraussetzungen von Binding Corporate Rules
CNIL Self-Assessment Tool zur Einführung von BCR
CNIL: Einreichung und Genehmigungsverfahren
EDSA-Register genehmigter Binding Corporate Rules
Binding Corporate Rules Privacy der Deutschen Telekom
Datenschutzorganisation der Deutschen Telekom
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X:
Übersicht aller Themenfolgen:
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Der Beitrag Binding Corporate Rules verständlich erklärt – Dr. Jörg Friedrichs im Datenschutz Talk erschien zuerst auf migosens.
In dieser Themenfolge des Datenschutz Talk Podcasts spricht Heiko Gossen mit Carolin Loy, Bereichsleitung Digitalwirtschaft & Rechtsfragen Künstlicher Intelligenz beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, über die Herausforderungen automatisierter KI-Transkription und Zusammenfassung von Meetings – live oder nachträglich.
Im Fokus stehen zentrale datenschutz- und strafrechtliche Fragestellungen:
Carolin Loy zeigt praxisnah auf, wie Unternehmen und Organisationen die datenschutz- und strafrechtlichen Risiken minimieren, richtige Informierungsprozesse gestalten und dokumentieren können.
Der angesprochene Beitrag von Arne Klaas und Eren Basar findet sich hier.
Praxis-Tipp: Schon bei der Einladung informieren und bei Beschäftigten interne Leitlinien/Betriebsvereinbarungen nutzen, um Transparenz und Freiwilligkeit zu sichern.
Der Beitrag Datenschutz beim KI-Meeting-Transkript – Carolin Loy im Datenschutz Talk erschien zuerst auf migosens.
In dieser Themenfolge des Datenschutz Talk Podcast spricht Heiko Gossen mit Prof. Dr. Alexander Roßnagel, dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, über die prägenden Datenschutzthemen des Jahres 2025 und einen Ausblick auf 2026.
Im Mittelpunkt des Gesprächs stehen aktuelle Entwicklungen rund um Digitalzwang, Microsoft 365, DSGVO-Reformpläne der EU sowie der praktische Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Verwaltung und Unternehmen.
Ein zentrales Thema ist der starke Anstieg von Datenschutzbeschwerden – unter anderem durch KI-gestützte Beschwerdeformulare – und die daraus resultierenden Herausforderungen für Aufsichtsbehörden. Prof. Roßnagel erläutert, warum diese Entwicklung europaweit relevant ist und wie Aufsichtsbehörden damit umgehen.
Ausführlich diskutiert wird der vielbeachtete Fall der Deutschen Bahn: Die Verpflichtung zur Angabe von E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer beim Kauf von Sparpreistickets wurde als unzulässiger Digitalzwang bewertet. Prof. Roßnagel erklärt die datenschutzrechtliche Argumentation, die Bedeutung der Daseinsvorsorge und welche Konsequenzen sich daraus auch für andere Branchen ergeben – etwa beim digitalen Parken oder bei rein app-basierten Verwaltungsleistungen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Dialog mit Microsoft. Während die Datenschutzkonferenz 2022 Microsoft 365 noch als nicht datenschutzkonform bewertete, hat die hessische Aufsicht 2025 intensive Verhandlungen mit Microsoft geführt. Ergebnis ist eine Neubewertung: Unter klar definierten Voraussetzungen und mit konkreten Handlungspflichten für Nutzer kann Microsoft 365 datenschutzkonform eingesetzt werden. Prof. Roßnagel macht deutlich, warum dies kein Freifahrtschein ist, sondern ein praxisnaher Leitfaden für öffentliche Stellen.
Abschließend blickt die Folge auf den geplanten EU-Digital-Omnibus zur Änderung der DSGVO. Prof. Roßnagel ordnet ein, welche Vorschläge sinnvoll sind, wo Bürokratie tatsächlich abgebaut werden kann – und warum die Hersteller großer IT-Systeme stärker in die Pflicht genommen werden müssten. Ein Ausblick auf KI-Themen wie Retrieval Augmented Generation zeigt, wie Datenschutz, digitale Souveränität und Innovation zusammengebracht werden können.
Themen im Überblick
Die gesamte Folge war zwar als Video geplant, was aber leider nicht so funktioniert hat. Das Audio findet Ihr trotzdem auch auf Youtube: https://youtu.be/7_6S4pcJ_EA
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Der Beitrag Jahresrückblick 2025 Teil 2 – Prof. Dr. Roßnagel im Datenschutz Talk erschien zuerst auf migosens.
In dieser Themenfolge des Datenschutz Talk Podcast spricht Heiko Gossen mit Prof. Dr. Alexander Roßnagel, dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, über die prägenden Datenschutzthemen des Jahres 2025 und einen Ausblick auf 2026.
Im Mittelpunkt des Gesprächs stehen aktuelle Entwicklungen rund um Digitalzwang, Microsoft 365, DSGVO-Reformpläne der EU sowie der praktische Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Verwaltung und Unternehmen.
Ein zentrales Thema ist der starke Anstieg von Datenschutzbeschwerden – unter anderem durch KI-gestützte Beschwerdeformulare – und die daraus resultierenden Herausforderungen für Aufsichtsbehörden. Prof. Roßnagel erläutert, warum diese Entwicklung europaweit relevant ist und wie Aufsichtsbehörden damit umgehen.
Ausführlich diskutiert wird der vielbeachtete Fall der Deutschen Bahn: Die Verpflichtung zur Angabe von E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer beim Kauf von Sparpreistickets wurde als unzulässiger Digitalzwang bewertet. Prof. Roßnagel erklärt die datenschutzrechtliche Argumentation, die Bedeutung der Daseinsvorsorge und welche Konsequenzen sich daraus auch für andere Branchen ergeben – etwa beim digitalen Parken oder bei rein app-basierten Verwaltungsleistungen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Dialog mit Microsoft. Während die Datenschutzkonferenz 2022 Microsoft 365 noch als nicht datenschutzkonform bewertete, hat die hessische Aufsicht 2025 intensive Verhandlungen mit Microsoft geführt. Ergebnis ist eine Neubewertung: Unter klar definierten Voraussetzungen und mit konkreten Handlungspflichten für Nutzer kann Microsoft 365 datenschutzkonform eingesetzt werden. Prof. Roßnagel macht deutlich, warum dies kein Freifahrtschein ist, sondern ein praxisnaher Leitfaden für öffentliche Stellen.
Abschließend blickt die Folge auf den geplanten EU-Digital-Omnibus zur Änderung der DSGVO. Prof. Roßnagel ordnet ein, welche Vorschläge sinnvoll sind, wo Bürokratie tatsächlich abgebaut werden kann – und warum die Hersteller großer IT-Systeme stärker in die Pflicht genommen werden müssten. Ein Ausblick auf KI-Themen wie Retrieval Augmented Generation zeigt, wie Datenschutz, digitale Souveränität und Innovation zusammengebracht werden können.
Themen im Überblick
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Der Beitrag Jahresrückblick 2025 Teil 2 aus Hessen – Prof. Dr. Roßnagel im Datenschutz Talk erschien zuerst auf migosens.
In dieser Jahresrückblicksfolge des Datenschutz Talk Podcast spricht Heiko Gossen mit Maria Christina Rost, der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Sachsen-Anhalt, über ihre ersten eineinhalb Jahre im Amt und die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz.
Nach mehreren Jahren Vakanz hat Maria Christina Rost die Datenschutzaufsicht in Sachsen-Anhalt neu aufgestellt. Im Gespräch berichtet sie offen über ihren Weg ins Amt, die politischen Auswahlprozesse, strukturelle Herausforderungen in der Behörde und darüber, was es bedeutet, eine Datenschutzaufsicht nach außen wieder sichtbar zu machen.
Im Mittelpunkt stehen außerdem die großen Datenschutzthemen des Jahres 2025:
steigende Bußgelder, wichtige Entscheidungen von EuGH und BGH (u. a. SCHUFA, Fanpages, Bundespresseamt), neue Leitlinien zur Aufsichtspraxis sowie die Diskussion um eine Reform der Datenschutzaufsicht in Deutschland. Auch der Digital Omnibus, mögliche Anpassungen der DSGVO und die Debatte um betriebliche Datenschutzbeauftragte werden kritisch eingeordnet.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Rolle des Datenschutzes als Partner der Digitalisierung:
von KI-Projekten in der Verwaltung über digitale Souveränität, Schule & Bildung bis hin zu Gesundheitsdaten, Krankenhäusern und kommunaler Praxis.
Die Folge zeigt eindrucksvoll, warum Datenschutz nicht nur Kontrolle, sondern Beratung, Transparenz und Vertrauen bedeutet – und warum frühe Einbindung von Aufsichtsbehörden für Unternehmen und Verwaltung ein echter Mehrwert ist.
Themen im Überblick
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Der Beitrag Jahresrückblick 2025 Teil 1 aus Sachsen-Anhalt – Christina Rost im Datenschutz Talk erschien zuerst auf migosens.
In dieser Themenfolge spricht Heiko Gossen mit Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, über praxisnahe Fälle und Entscheidungen direkt aus der Datenschutzaufsicht. Im Mittelpunkt steht die Frage:
Was können Unternehmen und Datenschutzbeauftragte aus echten Aufsichtsfällen lernen – und wie lassen sich typische Fehler vermeiden?
Prof. Kugelmann, seit zehn Jahren Mitglied der Datenschutzkonferenz und bekannt für seine praktische Perspektive, erläutert anhand aktueller Beispiele:
Außerdem gibt Prof. Kugelmann Einblicke in ein zukunftsweisendes Projekt: eine Datenschutz-Sandbox, die Unternehmen künftig dabei unterstützen soll, innovative Lösungen gemeinsam mit der Aufsicht datenschutzkonform zu entwickeln.
Die Folge bietet wertvolle Orientierung für Datenschutzbeauftragte, Verantwortliche und alle, die sich mit praktischer DSGVO-Umsetzung beschäftigen – mit vielen direkt anwendbaren Praxistipps der Aufsicht.
Themen im Überblick
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Der Beitrag Löschung, Auskunft, Einwilligung in der Aufsichtspraxis – Prof. Dr. Kugelmann im Datenschutz Talk erschien zuerst auf migosens.
In dieser Themenfolge spricht Heiko Gossen mit Maximilian Hermann, Data & AI Legal Officer bei der EnBW und Lehrbeauftragter an der TH Köln, über die Frage, wie sich Datenschutz und AI-Compliance sinnvoll in einem gemeinsamen Management-System abbilden lassen.
Im Mittelpunkt stehen Themen wie:
Maximilian Hermann zeigt anhand der EnBW-Praxis, wie Datenschutz- und KI-Anforderungen methodisch, prozessual und organisatorisch verbunden werden können – vom gemeinsamen Reporting bis zu integrierten Schulungskonzepten.
Die Folge bietet wertvolle Impulse für Datenschutzbeauftragte, Compliance-Verantwortliche und Führungskräfte, die vor der Herausforderung stehen, die zunehmende Regulierungsflut in der Digital-Compliance handhabbar zu machen.
Die Folge gibt es als Video hier: https://youtu.be/thZ7gqOEQh0
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Der Beitrag Datenschutz trifft KI-Compliance – Synergien nutzen statt Doppelarbeit – Max Hermann im Datenschutz Talk erschien zuerst auf migosens.
In dieser Themenfolge spricht Heiko Gossen mit Philipp Roth (Ignite Video) über datenschutzfreundliche Alternativen zu bekannten Website-Tools – diesmal mit Fokus auf Analytics, Tracking und Schriftarten.
Nach Teil 1 (Video-Hosting, Formulare & Karten) geht es in Teil 2 um folgende Fragen:
Philipp Roth erklärt, wie Unternehmen mit überschaubarem Aufwand eine messbare, aber DSGVO-konforme Webanalyse umsetzen können – und warum viele Marketing-Teams unnötig viele Daten sammeln, ohne sie wirklich auszuwerten.
Die Folge zeigt praxisnah,
Ein Muss für alle, die ihre Website tracking-reduziert, userfreundlich und rechtssicher betreiben wollen.
Themen im Überblick
Linkliste zu den erwähnten Tools & Diensten:
Die Folge gibt es als Video hier: https://www.youtube.com/watch?v=xtnUtKvonhw
Teil 1 findet ihr hier: https://youtu.be/HsLn3x78mCk
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Der Beitrag Datenschutzfreundliche Webseitentools Teil 2 – Philipp Roth im Datenschutz Talk Podcast erschien zuerst auf migosens.
In dieser Themenfolge spricht Heiko Gossen mit Philipp Roth über Alternativen zu bekannten Online-Tools, die in vielen modernen Webseiten eingesetzt werden. Im Mittelpunkt stehen die Fragen:
Philipp Roth bringt seine langjährige Erfahrung aus Digitalwirtschaft, Marketing und Datenschutz ein und zeigt, welche Alternativen bestehen.
Die Folge zeigt auf, warum Einwilligungsraten im Online-Business ein entscheidender KPI sind, wie Cookie-Banner die Nutzererfahrung beeinflussen und warum es sich für Unternehmen lohnen kann, auch kostenpflichtige europäische Lösungen einzusetzen.
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In dieser Episode des Datenschutz-Talks diskutieren Heiko Gossen und Prof. Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, die Zukunft der Datenschutzaufsicht in Deutschland. Sie beleuchten die aktuellen Herausforderungen, die durch die Vielzahl an Aufsichtsbehörden und die Notwendigkeit einer Bündelung der Aufsicht entstehen. Zudem wird die Bedeutung von Kooperation, Rechtssicherheit und Föderalismus im Datenschutz thematisiert. Die Diskussion umfasst auch die Wahrnehmung von Datenschutz als Innovationsbremse und die Notwendigkeit empirischer Daten zur Untermauerung von Argumenten. Abschließend werden Vorschläge zur Verbesserung der Datenschutzaufsicht präsentiert.
Takeaways
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Der Beitrag Die Zukunft der Datenschutzaufsicht: Ein Blick nach vorn – Prof. Dr. Tobias Keber im Datenschutz Talk Podcast erschien zuerst auf migosens.
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