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Die meisten Behandlungen, Diagnosen, Therapien, Untersuchungen, Heilmaßnahmen müssen die über 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland nicht selbst zahlen. Sie zahlen ihre Beiträge und die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Allerdings werden ja laufend neue Verfahren erforscht, ständig kommen neue Medikamente, Therapie- und Untersuchungsmethoden dazu. Und bevor solche neuen medizinischen Maßnahmen auch Teil des Leistungskatalogs der Krankenkassen werden, müssen sie eine wichtige Stelle passieren - den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Dr. Monika Lelgemann ist unparteiisches Mitglied im G-BA.
IGeL-Podcast - Faktenbox:
Die Grundlage für die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses liefert das fünfte Buch des Sozialgesesetzbuches. Es schreibt vor, dass Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung – der GKV - „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen. Diese Kriterien – also der diagnostische oder therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit von Leistungen - müssen nachgewiesen sein, erst dann können sie GKV-Leistung werden.
Die Entscheidung, ob die Kriterien erfüllt sind, trifft der Gemeinsame Bundesauschuss (der GB-A).
Der GB-A hat das Recht, medizinische Leistungen auszuschließen, wenn die genannten Kriterien nicht nachgewiesen sind. Außerdem prüft der G-BA für alle neu zugelassenen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen sofort nach Markteintritt den Zusatznutzen und bewertet ihn. Für diese und viele andere Aufgaben der gesundheitlichen Versorgung setzt der GB-A Unterausschüsse ein und kann vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen – dem IQWiG – unterstützt werden.
Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück Beat Stick ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
By IGeL-MonitorDie meisten Behandlungen, Diagnosen, Therapien, Untersuchungen, Heilmaßnahmen müssen die über 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland nicht selbst zahlen. Sie zahlen ihre Beiträge und die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Allerdings werden ja laufend neue Verfahren erforscht, ständig kommen neue Medikamente, Therapie- und Untersuchungsmethoden dazu. Und bevor solche neuen medizinischen Maßnahmen auch Teil des Leistungskatalogs der Krankenkassen werden, müssen sie eine wichtige Stelle passieren - den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Dr. Monika Lelgemann ist unparteiisches Mitglied im G-BA.
IGeL-Podcast - Faktenbox:
Die Grundlage für die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses liefert das fünfte Buch des Sozialgesesetzbuches. Es schreibt vor, dass Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung – der GKV - „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen. Diese Kriterien – also der diagnostische oder therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit von Leistungen - müssen nachgewiesen sein, erst dann können sie GKV-Leistung werden.
Die Entscheidung, ob die Kriterien erfüllt sind, trifft der Gemeinsame Bundesauschuss (der GB-A).
Der GB-A hat das Recht, medizinische Leistungen auszuschließen, wenn die genannten Kriterien nicht nachgewiesen sind. Außerdem prüft der G-BA für alle neu zugelassenen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen sofort nach Markteintritt den Zusatznutzen und bewertet ihn. Für diese und viele andere Aufgaben der gesundheitlichen Versorgung setzt der GB-A Unterausschüsse ein und kann vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen – dem IQWiG – unterstützt werden.
Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück Beat Stick ist der Jingle des IGeL-Podcasts.