Am 6. August 1968 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in West-Berlin, dass eine gegen den Krieg gerichtete Überzeugung als Gewissensentscheidung anzuerkennen ist.
Am 6. August 1968 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in West-Berlin, dass eine gegen den Krieg gerichtete Überzeugung als Gewissensentscheidung anzuerkennen ist.