In dieser vorläufig letzten Ausgabe öffnen wir nochmals die Akten der Justiz. So erklärt Frau Prof. Katrin Gierhake, warum eine vom BGH vorgenommene zivilrechtliche Haftungsfreistellung von Impfärzten in der Corona-Zeit nachteilige Auswirkungen auf die strafrechtliche Bewertung bei aufgetretenen Impfschäden hat. Rechtsanwalt Dr. Christian Conrad berichtet über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover zur Einstufung des dortigen AfD-Landverbandes durch den Verfassungsschutz. Und schließlich erklärt uns der Strafverteidiger Hans Böhme, warum er den Einsatz künstlicher Intelligenz im sogenannten Reichsbürgerprozess für rechtsstaatlich bedenklich hält.