Der EuGH hat entschieden: Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig. Es dürfen nicht einfach ohne Anlass massenhaft Kommunikationsdaten von Bürgern zur Kriminalitätsbekämpfung gespeichert werden. Gudula Geuther erklärt, was dieses Urteil bedeutet.
Schulz, Josephine
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