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Heute ist der 14. Juni 2024
Verbraucherschützer verlieren beim Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem aktuellen Urteil auf die Seite eines beklagten Rechtsschutzversicherers gestellt. Kläger war der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, der vor Gericht die Versicherungsbedingungen ändern lassen wollte.
Denn die enthalten eine Klausel, die den Verbraucherschützern nicht schmeckte: Wenn Versicherer es „wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit“ ablehnen zu zahlen und der Kunde das nicht hinnehmen will, können sie den Streitfall an einen Schiedsgutachter weiterleiten.
Schiedsgutachter ist ein seit mindestens fünf Jahren zugelassener Rechtsanwalt, den die am Wohnsitz des Kunden zuständige Rechtsanwaltskammer benennt. Ihm muss der Kunde alle vorliegenden Mitteilungen und Unterlagen zur Verfügung stellen.
Die Verbraucherschützer halten diese Bedingungen für unwirksam, scheiterten aber nun vor dem BGH. Die Richter finden die umstrittenen Klauseln offenbar völlig in Ordnung. „Alle vom Kläger angegriffenen Teilklauseln halten einer Inhaltskontrolle stand“, heißt es. Rechtsschutzversicherer können sie also weiter verwenden.
Axa will nichtversicherten Hochwasseropfern helfen
Das Hochwasser in Süddeutschland hat massive Schäden angerichtet. Der Versicherer Axa möchte seinen Kunden, die keinen Elementarschutz abgeschlossen hatten, nun unter die Arme greifen. Man habe entschieden, bedürftige Hochwasseropfer ohne Elementarschadenversicherung mit einem eigenen Hilfsfonds zu unterstützen, sagt Thilo Schumacher, Geschäftsführer von Axa Deutschland. 2,5 Millionen Euro soll der Fonds schwer sein.
Hilfe beantragen können Axa-Privatkunden, die keine Abdeckung über eine Elementarschadenversicherung haben, stark vom Hochwasser betroffen sind und aus eigener finanzieller Kraft keinen Neuanfang schaffen. Die Vertriebspartner des Versicherers koordinieren die Aktion vor Ort.
Darüber hinaus hat der Versicherer eine Hotline für Kunden eingerichtet, die psychologische Hilfe brauchen. Und: Axa bietet allen Kunden und deren Familienmitgliedern aus gleichem Haushalt, die sich freiwillig und unentgeltlich in den betroffenen Gebieten engagieren, bis zum 31. August eine beitragsfreie Unfallversicherung an.
Immobilienkäufer sparen an der Tilgung
Immobilienkäufer tilgen ihre Kredite so langsam wie seit fast 13 Jahren nicht mehr. Die sogenannte anfängliche Tilgung sank im Mai auf 1,72 Prozent. Das heißt, dass die Kreditnehmer im ersten Jahr nur noch 1,72 Prozent des Kredites zurückzahlen. Der Rest der Rate besteht aus Zinsen. Laut dem Immobilienfinanzierer Dr. Klein liegt die Tilgung somit auf dem niedrigsten Stand seit Juli 2011. Damals waren es 1,64 Prozent. Vor einem Jahr allerdings bei 1,87 Prozent.
Während Kreditnehmer den Zins eines Kredits nicht beeinflussen können, können sie über die Tilgung die Höhe der Rate bestimmen. Dass dieser Satz nun so niedrig liegt, spricht dafür, dass die Menschen sparen.
By Karen Schmidt, Andreas Harms, Matthias Heß und unser SchmidtbotHeute ist der 14. Juni 2024
Verbraucherschützer verlieren beim Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem aktuellen Urteil auf die Seite eines beklagten Rechtsschutzversicherers gestellt. Kläger war der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, der vor Gericht die Versicherungsbedingungen ändern lassen wollte.
Denn die enthalten eine Klausel, die den Verbraucherschützern nicht schmeckte: Wenn Versicherer es „wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit“ ablehnen zu zahlen und der Kunde das nicht hinnehmen will, können sie den Streitfall an einen Schiedsgutachter weiterleiten.
Schiedsgutachter ist ein seit mindestens fünf Jahren zugelassener Rechtsanwalt, den die am Wohnsitz des Kunden zuständige Rechtsanwaltskammer benennt. Ihm muss der Kunde alle vorliegenden Mitteilungen und Unterlagen zur Verfügung stellen.
Die Verbraucherschützer halten diese Bedingungen für unwirksam, scheiterten aber nun vor dem BGH. Die Richter finden die umstrittenen Klauseln offenbar völlig in Ordnung. „Alle vom Kläger angegriffenen Teilklauseln halten einer Inhaltskontrolle stand“, heißt es. Rechtsschutzversicherer können sie also weiter verwenden.
Axa will nichtversicherten Hochwasseropfern helfen
Das Hochwasser in Süddeutschland hat massive Schäden angerichtet. Der Versicherer Axa möchte seinen Kunden, die keinen Elementarschutz abgeschlossen hatten, nun unter die Arme greifen. Man habe entschieden, bedürftige Hochwasseropfer ohne Elementarschadenversicherung mit einem eigenen Hilfsfonds zu unterstützen, sagt Thilo Schumacher, Geschäftsführer von Axa Deutschland. 2,5 Millionen Euro soll der Fonds schwer sein.
Hilfe beantragen können Axa-Privatkunden, die keine Abdeckung über eine Elementarschadenversicherung haben, stark vom Hochwasser betroffen sind und aus eigener finanzieller Kraft keinen Neuanfang schaffen. Die Vertriebspartner des Versicherers koordinieren die Aktion vor Ort.
Darüber hinaus hat der Versicherer eine Hotline für Kunden eingerichtet, die psychologische Hilfe brauchen. Und: Axa bietet allen Kunden und deren Familienmitgliedern aus gleichem Haushalt, die sich freiwillig und unentgeltlich in den betroffenen Gebieten engagieren, bis zum 31. August eine beitragsfreie Unfallversicherung an.
Immobilienkäufer sparen an der Tilgung
Immobilienkäufer tilgen ihre Kredite so langsam wie seit fast 13 Jahren nicht mehr. Die sogenannte anfängliche Tilgung sank im Mai auf 1,72 Prozent. Das heißt, dass die Kreditnehmer im ersten Jahr nur noch 1,72 Prozent des Kredites zurückzahlen. Der Rest der Rate besteht aus Zinsen. Laut dem Immobilienfinanzierer Dr. Klein liegt die Tilgung somit auf dem niedrigsten Stand seit Juli 2011. Damals waren es 1,64 Prozent. Vor einem Jahr allerdings bei 1,87 Prozent.
Während Kreditnehmer den Zins eines Kredits nicht beeinflussen können, können sie über die Tilgung die Höhe der Rate bestimmen. Dass dieser Satz nun so niedrig liegt, spricht dafür, dass die Menschen sparen.