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**Heute ist der 19. April 2024.
Das Sparten-Portfolio werde dabei sehr ausgeglichen sein, so Schoeller weiter. 39 Prozent werde die Komposit-Sparte ausmachen, die Lebensversicherung 19 Prozent und die Krankenversicherung 42 Prozent. „Das wird die Resilienz dieser Versicherung stärken“, so Schoeller.
Die Vorstände beider Unternehmen haben nun auch ein sogenanntes Business Combination Agreement, kurz BCA, unterzeichnet. In der Vereinbarung haben sie unter anderem schriftlich fixiert, wie die nächsten Schritte aussehen sollen. Als wichtigen Termin streben Gothaer und Barmenia an, Ende August das neue gemeinsame Unternehmen in das Handelsregister Köln eintragen zu lassen.
Ebenfalls schriftlich fixiert wurde, dass die Standorte Wuppertal und Köln unverändert erhalten bleiben sollen und für alle Mitarbeitenden mit dem Tag des Zusammenschlusses eine dreijährige Beschäftigungsgarantie gilt.
**Gericht sieht Väter bei Rente nicht diskriminiert
Diese Auffangregel soll ausgleichen, dass Mütter meist durch die Erziehung der Kinder weniger arbeiten können und somit auch weniger Rentenansprüche aufbauen. Gegen diese Regel hatte ein Vater aus Südhessen geklagt. Das Bundessozialgericht hat nun ein Urteil gefällt.
Das Gericht erkennt zwar, dass die Auffangregel den Kindsvater unmittelbar benachteiligt, sieht das aber als gerechtfertigt an, um das Gleichstellungsgebot zu verwirklichen. Denn auch wenn heute mehr Mütter von kleinen Kindern erwerbstätig sind und auch in höherem Umfang als früher, erwerben sie während der Kindererziehungszeit immer noch weniger Rentenansprüche als Väter.
**Versicherer wollen nicht für Pipeline-Schaden zahlen
Die Versicherer wollen laut Medienberichten nicht zahlen, weil die Versicherungspolicen für die Pipelines keine Deckung für direkte oder indirekte Schäden in Folge von Krieg, militärischen Manövern oder Sprengstoff-Explosionen vorsehen.
By Karen Schmidt, Andreas Harms, Matthias Heß und unser Schmidtbot**Heute ist der 19. April 2024.
Das Sparten-Portfolio werde dabei sehr ausgeglichen sein, so Schoeller weiter. 39 Prozent werde die Komposit-Sparte ausmachen, die Lebensversicherung 19 Prozent und die Krankenversicherung 42 Prozent. „Das wird die Resilienz dieser Versicherung stärken“, so Schoeller.
Die Vorstände beider Unternehmen haben nun auch ein sogenanntes Business Combination Agreement, kurz BCA, unterzeichnet. In der Vereinbarung haben sie unter anderem schriftlich fixiert, wie die nächsten Schritte aussehen sollen. Als wichtigen Termin streben Gothaer und Barmenia an, Ende August das neue gemeinsame Unternehmen in das Handelsregister Köln eintragen zu lassen.
Ebenfalls schriftlich fixiert wurde, dass die Standorte Wuppertal und Köln unverändert erhalten bleiben sollen und für alle Mitarbeitenden mit dem Tag des Zusammenschlusses eine dreijährige Beschäftigungsgarantie gilt.
**Gericht sieht Väter bei Rente nicht diskriminiert
Diese Auffangregel soll ausgleichen, dass Mütter meist durch die Erziehung der Kinder weniger arbeiten können und somit auch weniger Rentenansprüche aufbauen. Gegen diese Regel hatte ein Vater aus Südhessen geklagt. Das Bundessozialgericht hat nun ein Urteil gefällt.
Das Gericht erkennt zwar, dass die Auffangregel den Kindsvater unmittelbar benachteiligt, sieht das aber als gerechtfertigt an, um das Gleichstellungsgebot zu verwirklichen. Denn auch wenn heute mehr Mütter von kleinen Kindern erwerbstätig sind und auch in höherem Umfang als früher, erwerben sie während der Kindererziehungszeit immer noch weniger Rentenansprüche als Väter.
**Versicherer wollen nicht für Pipeline-Schaden zahlen
Die Versicherer wollen laut Medienberichten nicht zahlen, weil die Versicherungspolicen für die Pipelines keine Deckung für direkte oder indirekte Schäden in Folge von Krieg, militärischen Manövern oder Sprengstoff-Explosionen vorsehen.