Der Tag in 240 Sekunden

Der Tag in 240 Sekunden vom 19.04.2024


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Die neusten Versicherungsnews

**Heute ist der 19. April 2024.

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**Gothaer mit weiteren Details zur Fusion
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Die Versicherer Gothaer und Barmenia arbeiten weiter fleißig an ihrem Zusammenschluss. Das neue Unternehmen wird voraussichtlich ein Prämienvolumen von 8 Milliarden Euro erreichen. „Es entsteht ein neuer Top-10-Versicherer in diesem Jahr 2024. Wir bringen zwei sehr wachstumsstarke Versicherer zusammen“, sagte Gothaer-Chef Oliver Schoeller auf der Bilanzpressekonferenz der Gothaer am Freitag dazu.

Das Sparten-Portfolio werde dabei sehr ausgeglichen sein, so Schoeller weiter. 39 Prozent werde die Komposit-Sparte ausmachen, die Lebensversicherung 19 Prozent und die Krankenversicherung 42 Prozent. „Das wird die Resilienz dieser Versicherung stärken“, so Schoeller.

Die Vorstände beider Unternehmen haben nun auch ein sogenanntes Business Combination Agreement, kurz BCA, unterzeichnet. In der Vereinbarung haben sie unter anderem schriftlich fixiert, wie die nächsten Schritte aussehen sollen. Als wichtigen Termin streben Gothaer und Barmenia an, Ende August das neue gemeinsame Unternehmen in das Handelsregister Köln eintragen zu lassen.

Ebenfalls schriftlich fixiert wurde, dass die Standorte Wuppertal und Köln unverändert erhalten bleiben sollen und für alle Mitarbeitenden mit dem Tag des Zusammenschlusses eine dreijährige Beschäftigungsgarantie gilt.

**Gericht sieht Väter bei Rente nicht diskriminiert

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Wie hoch die Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenkasse später einmal sind, hängt vor allem davon ab, wie viel man während des Arbeitslebens einzahlt. Kinderziehungszeiten können diese Ansprüche erhöhen. Zugeschlagen bekommt die Zeiten, wer für die Kindererziehung zuständig ist. Bei gemeinsamer Erziehung gehen sie an die Mutter, soweit beide Elternteile nicht gemeinsam etwas anderes entscheiden.

Diese Auffangregel soll ausgleichen, dass Mütter meist durch die Erziehung der Kinder weniger arbeiten können und somit auch weniger Rentenansprüche aufbauen. Gegen diese Regel hatte ein Vater aus Südhessen geklagt. Das Bundessozialgericht hat nun ein Urteil gefällt.

Das Gericht erkennt zwar, dass die Auffangregel den Kindsvater unmittelbar benachteiligt, sieht das aber als gerechtfertigt an, um das Gleichstellungsgebot zu verwirklichen. Denn auch wenn heute mehr Mütter von kleinen Kindern erwerbstätig sind und auch in höherem Umfang als früher, erwerben sie während der Kindererziehungszeit immer noch weniger Rentenansprüche als Väter.

**Versicherer wollen nicht für Pipeline-Schaden zahlen

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Die Anschläge auf die beiden Gas-Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 im September 2022 sind bis heute nicht aufgeklärt und beschäftigen mittlerweile auch den Obersten Gerichtshof in London. Denn die Nord Stream AG ist gegen ihre Versicherer vor Gericht gezogen und fordert mehr als 400 Millionen Euro von ihnen. In der Klageschrift werden Lloyd‘s Insurance Company und Arch Insurance genannt.

Die Versicherer wollen laut Medienberichten nicht zahlen, weil die Versicherungspolicen für die Pipelines keine Deckung für direkte oder indirekte Schäden in Folge von Krieg, militärischen Manövern oder Sprengstoff-Explosionen vorsehen.

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Der Tag in 240 SekundenBy Karen Schmidt, Andreas Harms, Matthias Heß und unser Schmidtbot