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**Heute ist der 22. März 2024.
Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen steigen dadurch auf gut 1,5 Millionen Euro für jeden Versicherungsfall, statt bislang 1,300 Millionen Euro. Rund 2,3 Millionen Euro sind es für alle Versicherungsfälle eines Jahres, statt bislang 1,9 Millionen Euro.
Die Haftpflichtexperten von Hans John Versicherungsmakler haben bei Versicherern, mit denen sie zusammenarbeiten, nachgefragt, wie sie darauf reagieren werden. Demnach wollen einige Gesellschaften die Summenanpassung bei Bestandskunden beitragsfrei durchführen, andere werden hingegen einen geringen Zuschlag erheben.
**Digitale Rentenübersicht ersetzt nicht den Berater
Allerdings haben erst 38 Prozent der Bürger schon einmal von diesem Angebot der Deutschen Rentenversicherung gehört. 22 Prozent haben sich die Übersicht schon mal zu Gemüte geführt. Das geht aus einer Umfrage des Beratungshauses Aeiforia (sprich Eyforia) hervor. 90 Prozent der Befragten wollen das Portal danach in Zukunft nutzen – zumindest sporadisch.
Die gute Nachricht für Vermittler: 90 Prozent derjenigen, die die Rentenübersicht bereits genutzt haben, halten eine zusätzliche Beratung durch einen Vermittler für wichtig oder sehr wichtig. Auch 56 Prozent derjenigen, die sie bislang noch nicht genutzt haben, wünschen sich eine zusätzliche Beratung durch einen Experten.
**Erste Details zur Überarbeitung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Auf dem Summit kündigte Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, an, dass sein Ministerium in den nächsten Tagen einen weiteren Gesetzesentwurf herausbringen würde. Dabei geht es um das Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Einige Details gab er bereits preis: So soll unter anderem die Geringverdienerförderung verbessert und der Bezug von Betriebsrenten bei einer gesetzlichen Teilrente ermöglicht werden. Zudem soll das Sozialpartnermodell künftig auch in nicht-tarifgebundenen Unternehmen umsetzbar sein.
GDV-Präsident Rollinger hofft auf weitere Änderungen, die insbesondere die schwache Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Betrieben angehen. „Eine Opt-out-Option auf Betriebsebene könnte der richtige Schritt sein“, so der GDV-Präsident.
**Bundesrat gibt grünes Licht für KFZ-Haftpflichtrichtlinie
Ein zentraler Kritikpunkt war, dass künftig auch für zulassungsfreie Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern eine KFZ-Haftpflicht verbindlich sein sollte. Bisher sind sie davon befreit.
Der Vermittlungsausschuss hatte vorgeschlagen, den Passus zu streichen und die Befreiung beizubehalten. Das Gesetz wurde entsprechend geändert und fand nun die erforderliche Mehrheit im Bundesrat. Es kann nach Ausfertigung und Verkündung nun in Kraft treten.
By Karen Schmidt, Andreas Harms, Matthias Heß und unser Schmidtbot**Heute ist der 22. März 2024.
Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen steigen dadurch auf gut 1,5 Millionen Euro für jeden Versicherungsfall, statt bislang 1,300 Millionen Euro. Rund 2,3 Millionen Euro sind es für alle Versicherungsfälle eines Jahres, statt bislang 1,9 Millionen Euro.
Die Haftpflichtexperten von Hans John Versicherungsmakler haben bei Versicherern, mit denen sie zusammenarbeiten, nachgefragt, wie sie darauf reagieren werden. Demnach wollen einige Gesellschaften die Summenanpassung bei Bestandskunden beitragsfrei durchführen, andere werden hingegen einen geringen Zuschlag erheben.
**Digitale Rentenübersicht ersetzt nicht den Berater
Allerdings haben erst 38 Prozent der Bürger schon einmal von diesem Angebot der Deutschen Rentenversicherung gehört. 22 Prozent haben sich die Übersicht schon mal zu Gemüte geführt. Das geht aus einer Umfrage des Beratungshauses Aeiforia (sprich Eyforia) hervor. 90 Prozent der Befragten wollen das Portal danach in Zukunft nutzen – zumindest sporadisch.
Die gute Nachricht für Vermittler: 90 Prozent derjenigen, die die Rentenübersicht bereits genutzt haben, halten eine zusätzliche Beratung durch einen Vermittler für wichtig oder sehr wichtig. Auch 56 Prozent derjenigen, die sie bislang noch nicht genutzt haben, wünschen sich eine zusätzliche Beratung durch einen Experten.
**Erste Details zur Überarbeitung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Auf dem Summit kündigte Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, an, dass sein Ministerium in den nächsten Tagen einen weiteren Gesetzesentwurf herausbringen würde. Dabei geht es um das Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Einige Details gab er bereits preis: So soll unter anderem die Geringverdienerförderung verbessert und der Bezug von Betriebsrenten bei einer gesetzlichen Teilrente ermöglicht werden. Zudem soll das Sozialpartnermodell künftig auch in nicht-tarifgebundenen Unternehmen umsetzbar sein.
GDV-Präsident Rollinger hofft auf weitere Änderungen, die insbesondere die schwache Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Betrieben angehen. „Eine Opt-out-Option auf Betriebsebene könnte der richtige Schritt sein“, so der GDV-Präsident.
**Bundesrat gibt grünes Licht für KFZ-Haftpflichtrichtlinie
Ein zentraler Kritikpunkt war, dass künftig auch für zulassungsfreie Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern eine KFZ-Haftpflicht verbindlich sein sollte. Bisher sind sie davon befreit.
Der Vermittlungsausschuss hatte vorgeschlagen, den Passus zu streichen und die Befreiung beizubehalten. Das Gesetz wurde entsprechend geändert und fand nun die erforderliche Mehrheit im Bundesrat. Es kann nach Ausfertigung und Verkündung nun in Kraft treten.