Der Tag in 240 Sekunden

Der Tag in 240 Sekunden vom 22.05.2024


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Die neusten Versicherungsnews des Tages

Heute ist der 22. Mai 2024.

Welche Krankenzusatzversicherer überzeugen

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat sein diesjähriges Rating-Update zu Krankenzusatzversicherungen vorgelegt. Fast 700 Tarife von 40 Versicherern kamen dabei unter die Lupe. Die Policen haben verschiedene Schwerpunkte und sind meist nach Baukastenprinzip aufgebaut. Das wichtigste Segment ist die zahnärztliche Versorgung.

„Hier zeigen sich die Versicherer am innovativsten, was die Produktentwicklung angeht. Leitungszusagen wurden in den vergangenen Jahren auf breiter Front erhöht, ohne Angebot einer 90- oder sogar 100-prozentigen Absicherung für Zahnersatz ist man als Produktgeber längst nicht mehr wettbewerbsfähig“, so Michael Franke, Gesellschafter-Geschäftsführer von Franke und Bornberg.

Sechs Teilratings für die Bereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, Stationär, Sehhilfen, Naturheilverfahren und Vorsorge gab es. Von 40 untersuchten Gesellschaften haben 36 in mindestens einem dieser Teil-Ratings die höchste Bewertung „hervorragend“ erhalten. Allrounder und damit Spitzenreiter ist wie im vergangenen Jahr die Süddeutsche Krankenversicherung. Sie bietet in jeder Kategorie mindestens einen hervorragenden Tarif. Barmenia und Münchener Verein haben in fünf Teilbereichen das Top-Rating erhalten.

Verbraucherzentrale gewinnt vor Gericht gegen Versicherungsvertreter

Ein Versicherungsvertreter wollte Preis und Leistung im laufenden Vertrag einer Wohngebäudeversicherung automatisch erhöhen, wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen widerspricht.

Konkret hieß es in dem Schreiben zur Leistungserhöhung: „Für die deutlichen Mehrleistungen wird jedoch ein jährlicher Mehrbetrag von 35 Euro brutto notwendig. Sollten wir innerhalb der nächsten 14 Tage keine anderslautende Rückmeldung von Ihnen erhalten, werden wir die Umstellung Ihres Vertrages zum 31.12.2022 für Sie veranlassen.“

Diese Vorgehensweise kam den Kunden merkwürdig vor, und er wandte sich an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die mahnte den Vertreter ab. Nachdem dieser keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, erhob sie Klage vor dem Landgericht Baden-Baden.

Die Richter urteilten im Sinne des Verbrauchers. Die Begründung des Gerichts: „In dem Schreiben wird als Folge des Schweigens eine kostenpflichtige Vertragsumstellung festgelegt. Dies ist unzulässig, weil es eine Irreführung darstellt. Es wird dem Verbraucher gegenüber verschwiegen, dass dessen Schweigen eben keine Willenserklärung ist.“

Debatte um Elementarschaden-Versicherungspflicht neu entbrannt

Das jüngste Hochwasser im Saarland und in Rheinland-Pfalz hat wieder die Diskussion um die bundesweite Pflicht einer Elementarschadenversicherung angeheizt. Beim nächsten Treffen der Ministerpräsidenten mit dem Kanzler am 20. Juni soll das Thema auf der Agenda stehen.

SPD und Grüne sind der Versicherungspflicht gegenüber aufgeschlossen. Auch die CDU will fürs Neugeschäft nur noch Wohngebäudeversicherungen mit Elementarschadenabsicherung und bei bestehenden Verträgen eine entsprechende Erweiterung zu einem Stichtag umsetzen. Allerdings soll der Baustein in beiden Fällen auf Wunsch abgewählt werden können. Die FDP lehnt eine Pflichtversicherung indes ab. So befürchtet FDP-Justizminister Marco Buschmann, dass eine verpflichtende Absicherung die Wohnkosten weiter in die Höhe treibt.

Der Versichererverband GDV warnt derweil davor, eine Pflichtversicherung als Allheilmittel zu sehen: „Eine Pflichtversicherung als alleiniges Mittel hilft niemandem – weder Hausbesitzern noch Ländern und Kommunen“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Oberste Priorität sollten vielmehr klima-angepasstes Planen, Bauen und Sanieren haben. „Prävention sollte fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. Sonst können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen“, warnt Asmussen.

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Der Tag in 240 SekundenBy Karen Schmidt, Andreas Harms, Matthias Heß und unser Schmidtbot