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Heute ist der 28. Mai 2024
Assekurata erwartet höhere Beiträge in der PKV
Ein deutlicher Anstieg der Leistungsausgaben belastet die Ergebnisse der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Ausgaben stiegen um 9 Prozent. Die Beitragsanpassungen konnten das nicht ausgleichen.
Hilfreicher waren die gestiegenen Zinsen und die dadurch besseren Ergebnisse bei der Kapitalanlage. Die laufende Durchschnittsverzinsung lag 2023 branchenweit bei 2,75 Prozent. Insgesamt konnte die Rohergebnisquote der privaten Krankenversicherer konstant bei 9,9 Prozent gehalten werden.
Die Krankenversicherungsbeiträge sind dennoch gestiegen. Nach zwei moderaten Anpassungsjahren verzeichnen die Assekurata-Analysten für 2024 durchschnittliche Erhöhungen von rund 4,9 Prozent in der Vollversicherung ohne Beihilfe und etwa 4,5 Prozent in der Beihilfe.
Und es könnte künftig noch schlimmer kommen: „Das hohe Leistungsniveau könnte sich nachhaltig festsetzen und künftig zu weiteren höheren Beitragsanpassungen in beiden Bereichen führen“, prognostiziert Cebi.
Es gibt aber auch gute Nachrichten: Die Branche wächst. In der Vollversicherung verbuchten die privaten Krankenversicherer zum ersten Mal seit elf Jahren ein leichtes Nettobestandswachstum.
Ideen zur Rettung der Pflegeversicherung
Gestern hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland angekündigt, dass es wohl mit einer Reform der sozialen Pflegeversicherung in der laufenden Legislaturperiode nichts mehr wird – auch wenn sie dringend nötig wäre.
Die Reaktionen darauf sind – kaum überraschend – nicht sonderlich positiv. Dirk Ruiss, Chef des Verbands der Ersatzkassen NRW bezeichnete die Absage in der „Rheinischen Post“ als „mehr als enttäuschend“. Er hält eine Anhebung der Beitragssätze voraussichtlich schon zu Beginn des Jahres 2025 für nötig, um die Zahlungsfähigkeit des Gesamtsystems zu sichern. Ruiss schlägt vor, die privaten Versicherer in die Pflicht zu nehmen. Sie könnten sich mit einem Finanzausgleich an der sozialen Pflegeversicherung beteiligen und sie so entlasten.
Eine andere Idee verkündete der Ökonom Bernd Raffelhüschen in der „Bild“. So sollte schnellst möglich eine Pflege-Karenzzeit eingeführt werden, um die Folgen der Kostenlawine aufzuhalten. Pflegebedürftige müssten dann das erste Jahr die Pflegekosten selbst übernehmen. Erst danach zahlt die Pflegeversicherung. Die Karenzzeit sollte seiner Meinung nach phasenweise eingeführt werden. Zunächst könnte sie nur für drei Monate gelten, dann für ein halbes und schließlich für ein ganzes Jahr.
Bei Einbruch im Zweifel für den Hausratversicherten
Müssen Hausratversicherte einen Einbruch wasserdicht nachweisen, damit die Versicherung zahlt? Offenbar nicht mehr so ganz. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Regeln dafür gelockert.
Was war passiert? Der Kläger verlangte Geld von der Hausratversicherung, weil unbekannte Täter eines Nachts in das versicherte Haus eingestiegen seien. Aus einem Kleiderschrank hätten sie einen verschlossenen Tresor mit Schriftstücken, Bargeld und Wertgegenständen gestohlen, so der Betroffene.
Die Versicherung wollte aber nicht zahlen, da es sich ihrer Meinung nach nicht eindeutig um einen Einbruch gehandelt hatte. Vor allem war für sie unklar, wie die Täter ins Haus gelangt sein sollten. Es habe zwar Hebelspuren am Fenster gegeben. Aber als die Polizei eintraf, befand sich das Fenster in Kippstellung.
Landgericht und Oberlandesgericht München hatten sich auf die Seite des Versicherers gestellt. Der Kläger habe den Einbruch nicht ausreichend bewiesen. Das hob der BGH auf. Im Urteil heißt es: „Der Senat hält daran fest, dass für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls die festgestellten Spuren nicht in dem Sinne stimmig sein müssen, dass sie zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen.“
Der Versicherungsnehmer genüge seiner Beweislast bereits dann, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen, so das Urteil.
By Karen Schmidt, Andreas Harms, Matthias Heß und unser SchmidtbotHeute ist der 28. Mai 2024
Assekurata erwartet höhere Beiträge in der PKV
Ein deutlicher Anstieg der Leistungsausgaben belastet die Ergebnisse der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Ausgaben stiegen um 9 Prozent. Die Beitragsanpassungen konnten das nicht ausgleichen.
Hilfreicher waren die gestiegenen Zinsen und die dadurch besseren Ergebnisse bei der Kapitalanlage. Die laufende Durchschnittsverzinsung lag 2023 branchenweit bei 2,75 Prozent. Insgesamt konnte die Rohergebnisquote der privaten Krankenversicherer konstant bei 9,9 Prozent gehalten werden.
Die Krankenversicherungsbeiträge sind dennoch gestiegen. Nach zwei moderaten Anpassungsjahren verzeichnen die Assekurata-Analysten für 2024 durchschnittliche Erhöhungen von rund 4,9 Prozent in der Vollversicherung ohne Beihilfe und etwa 4,5 Prozent in der Beihilfe.
Und es könnte künftig noch schlimmer kommen: „Das hohe Leistungsniveau könnte sich nachhaltig festsetzen und künftig zu weiteren höheren Beitragsanpassungen in beiden Bereichen führen“, prognostiziert Cebi.
Es gibt aber auch gute Nachrichten: Die Branche wächst. In der Vollversicherung verbuchten die privaten Krankenversicherer zum ersten Mal seit elf Jahren ein leichtes Nettobestandswachstum.
Ideen zur Rettung der Pflegeversicherung
Gestern hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland angekündigt, dass es wohl mit einer Reform der sozialen Pflegeversicherung in der laufenden Legislaturperiode nichts mehr wird – auch wenn sie dringend nötig wäre.
Die Reaktionen darauf sind – kaum überraschend – nicht sonderlich positiv. Dirk Ruiss, Chef des Verbands der Ersatzkassen NRW bezeichnete die Absage in der „Rheinischen Post“ als „mehr als enttäuschend“. Er hält eine Anhebung der Beitragssätze voraussichtlich schon zu Beginn des Jahres 2025 für nötig, um die Zahlungsfähigkeit des Gesamtsystems zu sichern. Ruiss schlägt vor, die privaten Versicherer in die Pflicht zu nehmen. Sie könnten sich mit einem Finanzausgleich an der sozialen Pflegeversicherung beteiligen und sie so entlasten.
Eine andere Idee verkündete der Ökonom Bernd Raffelhüschen in der „Bild“. So sollte schnellst möglich eine Pflege-Karenzzeit eingeführt werden, um die Folgen der Kostenlawine aufzuhalten. Pflegebedürftige müssten dann das erste Jahr die Pflegekosten selbst übernehmen. Erst danach zahlt die Pflegeversicherung. Die Karenzzeit sollte seiner Meinung nach phasenweise eingeführt werden. Zunächst könnte sie nur für drei Monate gelten, dann für ein halbes und schließlich für ein ganzes Jahr.
Bei Einbruch im Zweifel für den Hausratversicherten
Müssen Hausratversicherte einen Einbruch wasserdicht nachweisen, damit die Versicherung zahlt? Offenbar nicht mehr so ganz. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Regeln dafür gelockert.
Was war passiert? Der Kläger verlangte Geld von der Hausratversicherung, weil unbekannte Täter eines Nachts in das versicherte Haus eingestiegen seien. Aus einem Kleiderschrank hätten sie einen verschlossenen Tresor mit Schriftstücken, Bargeld und Wertgegenständen gestohlen, so der Betroffene.
Die Versicherung wollte aber nicht zahlen, da es sich ihrer Meinung nach nicht eindeutig um einen Einbruch gehandelt hatte. Vor allem war für sie unklar, wie die Täter ins Haus gelangt sein sollten. Es habe zwar Hebelspuren am Fenster gegeben. Aber als die Polizei eintraf, befand sich das Fenster in Kippstellung.
Landgericht und Oberlandesgericht München hatten sich auf die Seite des Versicherers gestellt. Der Kläger habe den Einbruch nicht ausreichend bewiesen. Das hob der BGH auf. Im Urteil heißt es: „Der Senat hält daran fest, dass für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls die festgestellten Spuren nicht in dem Sinne stimmig sein müssen, dass sie zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen.“
Der Versicherungsnehmer genüge seiner Beweislast bereits dann, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen, so das Urteil.