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**Heute ist der 30. April 2024.
Ein Mann mit Berufsunfähigkeitsversicherung hatte den Versicherer auf Leistung verklagt. Das Gericht stellte sich aber auf die Seite des Versicherers. Zwar brauchte der Kläger seine Parkinson-Krankheit wirklich nicht anzugeben. Denn er wurde ja nicht nach neurologischen Krankheiten befragt.
Sehr wohl hätte er aber seine damals schon eingeschränkte Beweglichkeit und Feinmotorik erwähnen müssen. Der Versicherer hatte nämlich nach „Erkrankungen und Beschwerden des Bewegungsapparates“ gefragt. Das Verschweigen werteten die Richter als Arglist zusammen mit dem Vorsatz, den Versicherer zu täuschen.
**PKV-Verband sieht Krankenhausreform kritisch
So führe etwa die Vorhaltevergütung zu massiven Fehlanreizen und mehr Bürokratie, warnt Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands. „Sie gibt den Krankenhäusern völlig falsche Impulse und sichert auch nicht die Versorgung in der Fläche. So drohen neue Versorgungsmängel, wenn spezialisierte Kliniken künftig weniger Patienten annehmen, weil sie das Geld auch ohne diese Arbeit bekommen.“
Auch kritisch in den Augen des PKV-Verbands: die Finanzierung des Bundesanteils des Transformationsfonds in Höhe von 25 Milliarden Euro aus Beitragsgeldern der Versicherten. Reuther: „Das ist verfassungsrechtlich bedenklich, denn die Krankenhausstruktur ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Länder, die aus Steuermitteln gezahlt werden müsste.“
**Höchstrechnungszins steigt auf ein Prozent
Die Versicherer zeigen sich mit dem Zinsschritt zufrieden: „Die Anhebung des Höchstrechnungszinses ist eine angemessene Reaktion auf das seit 2021 stark gestiegene Zinsniveau“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, Jörg Asmussen. „Dies wird sich positiv auf die Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten auswirken, wovon Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren.“
**Keine Entwarnung beim Krankenstand
„Beim Krankenstand in Deutschland ist keine Entwarnung in Sicht“, sagt Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit. „Nach Rekordwerten in den Jahren 2022 und 2023 haben sich die hohen Ausfallraten bei den Beschäftigten auch im ersten Quartal 2024 verfestigt.“
Der Krankenstand lag im ersten Quartal 2024 bei 5,8 Prozent und somit nur um 0,1 Prozentpunkte unter dem Rekord aus dem ersten Quartal 2023. Die meisten Fehltage gingen auf das Konto von Atemwegserkrankungen.
By Karen Schmidt, Andreas Harms, Matthias Heß und unser Schmidtbot**Heute ist der 30. April 2024.
Ein Mann mit Berufsunfähigkeitsversicherung hatte den Versicherer auf Leistung verklagt. Das Gericht stellte sich aber auf die Seite des Versicherers. Zwar brauchte der Kläger seine Parkinson-Krankheit wirklich nicht anzugeben. Denn er wurde ja nicht nach neurologischen Krankheiten befragt.
Sehr wohl hätte er aber seine damals schon eingeschränkte Beweglichkeit und Feinmotorik erwähnen müssen. Der Versicherer hatte nämlich nach „Erkrankungen und Beschwerden des Bewegungsapparates“ gefragt. Das Verschweigen werteten die Richter als Arglist zusammen mit dem Vorsatz, den Versicherer zu täuschen.
**PKV-Verband sieht Krankenhausreform kritisch
So führe etwa die Vorhaltevergütung zu massiven Fehlanreizen und mehr Bürokratie, warnt Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands. „Sie gibt den Krankenhäusern völlig falsche Impulse und sichert auch nicht die Versorgung in der Fläche. So drohen neue Versorgungsmängel, wenn spezialisierte Kliniken künftig weniger Patienten annehmen, weil sie das Geld auch ohne diese Arbeit bekommen.“
Auch kritisch in den Augen des PKV-Verbands: die Finanzierung des Bundesanteils des Transformationsfonds in Höhe von 25 Milliarden Euro aus Beitragsgeldern der Versicherten. Reuther: „Das ist verfassungsrechtlich bedenklich, denn die Krankenhausstruktur ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Länder, die aus Steuermitteln gezahlt werden müsste.“
**Höchstrechnungszins steigt auf ein Prozent
Die Versicherer zeigen sich mit dem Zinsschritt zufrieden: „Die Anhebung des Höchstrechnungszinses ist eine angemessene Reaktion auf das seit 2021 stark gestiegene Zinsniveau“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, Jörg Asmussen. „Dies wird sich positiv auf die Gestaltung von Lebensversicherungsprodukten auswirken, wovon Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren.“
**Keine Entwarnung beim Krankenstand
„Beim Krankenstand in Deutschland ist keine Entwarnung in Sicht“, sagt Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit. „Nach Rekordwerten in den Jahren 2022 und 2023 haben sich die hohen Ausfallraten bei den Beschäftigten auch im ersten Quartal 2024 verfestigt.“
Der Krankenstand lag im ersten Quartal 2024 bei 5,8 Prozent und somit nur um 0,1 Prozentpunkte unter dem Rekord aus dem ersten Quartal 2023. Die meisten Fehltage gingen auf das Konto von Atemwegserkrankungen.