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Hinter der »E-Evidence-Verordnung« oder »Europäischen Herausgabeanordnung« verbirgt sich eine Sammlung von Vorschlägen der EU-Kommission, bei der es darum geht, wie Strafverfolgungsbehörden in Zukunft über Grenzen hinweg auf digitale Daten zugreifen dürfen. Die Verordnung wird von vielen Rechts- und Datenschutz-Experten kritisiert. Und auch aus Sicht der Ärzteschaft muss bei dem Entwurf dringend nachgebessert werden, unter anderem damit das Arztgeheimnis unangetastet bleibt. Darüber sprechen wir in dieser Folge.
Wir freuen uns immer über Feedback an [email protected].
By Daniel FingerHinter der »E-Evidence-Verordnung« oder »Europäischen Herausgabeanordnung« verbirgt sich eine Sammlung von Vorschlägen der EU-Kommission, bei der es darum geht, wie Strafverfolgungsbehörden in Zukunft über Grenzen hinweg auf digitale Daten zugreifen dürfen. Die Verordnung wird von vielen Rechts- und Datenschutz-Experten kritisiert. Und auch aus Sicht der Ärzteschaft muss bei dem Entwurf dringend nachgebessert werden, unter anderem damit das Arztgeheimnis unangetastet bleibt. Darüber sprechen wir in dieser Folge.
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