Versicherungsrecht Aktuell

Die fünf Gebote in Kfz-Haftpflichtversicherung


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Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 4. Juni2025 – 11 W 7/25

Hier ist eine kurze Zusammenfassung des relevanten Problems:


Regress des Haftpflichtversicherers: Versicherer darf den VN im Innenverhältnis inAnspruch nehmen (§ 426 BGB, § 116 VVG), nachdem er den Geschädigten (§ 117 VVG)entschädigt hat.

Fahrereigenschaft &Darlegungslast: VN als Fahrer anzusehen; bloßes Bestreiten (auch mitNichtwissen) genügt nicht. Sekundäre Darlegungslast verletzt.

Obliegenheitsverletzungen:

keine fristgerechteSchadensanzeige/fehlende Mitwirkung (E.1, E.7 AKB),

Fahren ohne Fahrerlaubnis (D.1,D.3 AKB).
→ Leistungsfreiheit des Versicherers im Innenverhältnis; Regress eröffnet.

 

JohannsenRechtsanwälte⁠

⁠HamburgerInstitut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht

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Versicherungsrecht AktuellBy Oliver Meixner