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Wenn es in der ärztlichen Praxis und Selbstzahlerleistungen geht, um IGeL, dann gelten auch verbindliche Regeln, wie damit umzugehen ist, zum Beispiel: Verständliche Aufklärung, transparente Kostenabrechnung, genügend Bedenkzeit, ohne Versicherte unter Druck zu setzen.
Diese Regeln sind im Patientenrechtegesetz definiert und "auf dem Papier" herrscht darüber zwischen Kassen, Ärztinnen und Ärzten Konsens.
Allerdings zeigen die Mailzuschriften, die Versicherte an den IGeL-Monitor schreiben, dass diese Regeln in der Praxis nicht so verbindlich gesehen werden - oder teils überhaupt nicht bekannt zu sein scheinen.
So erreichte uns beispielsweise folgende Mail:
Diese und andere Mails von Versicherten möchten wir zum Anlass nehmen, diese Regeln noch einmal explizit zu nennen und zu erläutern.
Ein IGeL-Podcast mit Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund.
Die Faktenbox:
2013 wurde das BGB, das Bürgerliche Gesetzbuch, durch die Rechte von Patientinnen und Patienten erweitert. In diesem als Patientenrechtegesetz bekannten Gesetz finden sich Vorschriften, wie mit medizinischen Behandlungsverträgen umzugehen ist. Diese Vorschriften gelten auch für Selbstzahlerleistungen.
Im Wesentlichen lassen sich die verschiedene Gesetze, Vorschriften und Regeln folgendermaßen zusammenfassen:
Patientinnen und Patienten sollen vernünftig, umfassend und verständlich über die jeweilige medizinische Maßnahme aufgeklärt werden, ohne dabei unter Druck gesetzt zu werden.
Praxen sollen nicht mit IGeL werben, und eine Kassenleistung darf nicht vom Kauf einer IGeL abhängig gemacht werden.
Die IGeL sollen vorab in einem schriftlichen Vertrag vereinbart und danach in einer Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte ordnungsgemäß abgerechnet werden.
Quellen:
Patientenrechte, Bundesjustizministerium
IGeL-Regeln Bundesärztekammer
15 wichtigste IGeL-Regeln, IGeL-Monitor, Download
Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
By IGeL-MonitorWenn es in der ärztlichen Praxis und Selbstzahlerleistungen geht, um IGeL, dann gelten auch verbindliche Regeln, wie damit umzugehen ist, zum Beispiel: Verständliche Aufklärung, transparente Kostenabrechnung, genügend Bedenkzeit, ohne Versicherte unter Druck zu setzen.
Diese Regeln sind im Patientenrechtegesetz definiert und "auf dem Papier" herrscht darüber zwischen Kassen, Ärztinnen und Ärzten Konsens.
Allerdings zeigen die Mailzuschriften, die Versicherte an den IGeL-Monitor schreiben, dass diese Regeln in der Praxis nicht so verbindlich gesehen werden - oder teils überhaupt nicht bekannt zu sein scheinen.
So erreichte uns beispielsweise folgende Mail:
Diese und andere Mails von Versicherten möchten wir zum Anlass nehmen, diese Regeln noch einmal explizit zu nennen und zu erläutern.
Ein IGeL-Podcast mit Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund.
Die Faktenbox:
2013 wurde das BGB, das Bürgerliche Gesetzbuch, durch die Rechte von Patientinnen und Patienten erweitert. In diesem als Patientenrechtegesetz bekannten Gesetz finden sich Vorschriften, wie mit medizinischen Behandlungsverträgen umzugehen ist. Diese Vorschriften gelten auch für Selbstzahlerleistungen.
Im Wesentlichen lassen sich die verschiedene Gesetze, Vorschriften und Regeln folgendermaßen zusammenfassen:
Patientinnen und Patienten sollen vernünftig, umfassend und verständlich über die jeweilige medizinische Maßnahme aufgeklärt werden, ohne dabei unter Druck gesetzt zu werden.
Praxen sollen nicht mit IGeL werben, und eine Kassenleistung darf nicht vom Kauf einer IGeL abhängig gemacht werden.
Die IGeL sollen vorab in einem schriftlichen Vertrag vereinbart und danach in einer Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte ordnungsgemäß abgerechnet werden.
Quellen:
Patientenrechte, Bundesjustizministerium
IGeL-Regeln Bundesärztekammer
15 wichtigste IGeL-Regeln, IGeL-Monitor, Download
Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.