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Die neue Bürgerrechtsverordnung und der Schweizer Pass


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Das Thema Einbürgerung ist derzeit in aller Munde. Am 1. Januar 2018 tritt die neue Bürgerrechtsverordnung des Bundes in Kraft. Sie soll sicherstellen, dass nur gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer den Schweizer Pass erhalten.
 
Die neue Verordnung hat auch Auswirkungen auf die Kantone. Deswegen organisierte die Anlaufstelle «Integration Aargau» am 11. Mai ein «Forum Integration». Diskutiert wurde, wie sich diese Veränderungen auf die Gesellschaft auswirken, ob es überhaupt noch eine Verordnung braucht und welche Folgen die Einbürgerungspraxis für die direkte Demokratie hat.
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