Geheilt statt behandelt

Die Vorsorgevollmacht


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Ihr Ehemann, Vater oder volljähriger Sohn sind ins Krankenhaus eingeliefert worden, bewusstlos, und Entscheidungen sind zu treffen. Natürlich machen Sie das. Denken Sie. Nicht unbedingt. Wir verhindert man dass das Gericht einen Betreuer bestellt? Reicht die Schriftform für alle Angelegenheiten. Warum besser beim Notar? Was wenn die Vorsorgevollmacht verloren geht?
Inhalt:
Interviewgast
Fragen, Anregungen und Themenwünsche
Mehr Infos:  //
Meine Bitte an Sie: //
Pharma-Song: //
Zusammenfassung:
Nächste Woche:
Belege
Besser der Ehemann, Vater oder auch schon der volljährige Sohn in meinem Intro hätten das mit eine Vorsorgevollmacht geregelt. 
InterviewgastProf. Dr. iur. Christoph Terbrack
Notar aus Aachen
Honorarprofessor an der RWTH Aachen
Was passiert wenn man (kurzzeitig) handlungsunfähig wird?
Wer wählt Betreuer aus?
Wie oft kommt das vor?
Was macht ein Betreuer?
Was kann man machen um so eine Situation zu vermeiden?
Wo wird eine Vorsorgevollmacht deponiert?
Woher weiß das der Arzt?
Kann man auch Formulare aus dem Internet nehmen?
Warum besser zum Notar?
Gibt es auch Alternativen: Betreuungsverfügung
Bevor ich die wichtigsten Punkte nochmal zusammenfasse...
Fragen, Anregungen und ThemenwünscheVoicelink.fm: https://voicelink.fm/gesuendermitpraktischermedizin
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Pharma-Song: //  Der heutige Pharma-Song lautet wieder
“Unconscious”
von Dauwd 
vom 2017er Album “Theory of Colours”
Instrumental, daher kein Zitat: “”.
https://open.spotify.com/track/6AwGI0VPDrdX9LzMRVJpoV?si=OSW6P1iZTiWCPDtap6Em1A  //  
Zusammenfassung: Vorsorgevollmacht verhindert vom Gericht bestellten Betreuer
Schriftform reicht aus, aber nicht für alle Angelegenheiten; für die dann wieder ein Betreuer
Besser also schriftlich und beim Notar; dies reicht dann für alles
Wenn verloren, kein Problem wenn beim Notar hinterlegt und durch diesen zentral registriert
Nächste Woche:Patientenverfügung
Belegehttps://www.vorsorgeregister.de/vorsorgedokumente/die-vorsorgevollmacht/ 
https://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht.html 
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Geheilt statt behandeltBy Prof. Dr. med. Harald Schmidt