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Die Justiz ist Staatspersonal, das seine Amtsgeschäfte zur Zufriedenheit von Vorgesetzten erledigen muss – aller gegenteiligen Behauptung zum Trotz, so Dietrich Eckardt.
Die Justiz ist Staatspersonal, das seine Amtsgeschäfte zur Zufriedenheit von Vorgesetzten erledigen muss – aller gegenteiligen Behauptung zum Trotz, so Dietrich Eckardt.