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Digitale Erbenrechte: BGH erkennt Zugang zu Inhalten nach Tod an


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Am 7. August 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall VIa ZR 223/22 ueber digitale Erbrechte. Angehoerige eines Verstorbenen stritten um den Zugang zu dessen Online-Konten, ohne dass der Verstorbene Regelungen dazu getroffen hatte. Zunaechst wies das Landgericht den Erbschaftsanspruch ab, da die Vertraege der Plattformen nicht uebertragbar seien und die Daten unter ein Geheimnis fielen. Der BGH entschied jedoch, dass digitales Erbe im Rahmen des Erbrechts zu betrachten ist und somit Erben rechtmaessigen Zugang zu digitalen Inhalten erhalten sollten. Diese Entscheidung koennte weitreichende Auswirkungen auf zukuenftige Erbfaelle und digitale Nachlassregelungen haben. [-1] [13676] [AI-generated content]
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eXODABlog Echte GrichtsurteileBy Tobias Stephan