eXODABlog Echte Grichtsurteile

Ein wirklich fleissiger Bankraeuber und reichlich Freiheitsstrafe


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Der Beschluss des Landgerichts Kleve vom 12.10.2011 besagt, dass die Unterbringung des Verurteilten in der Sicherungsverwahrung weiterhin erforderlich ist. Trotz der langen Haftstrafen und des fortgeschrittenen Alters des Verurteilten besteht aufgrund seiner Neigung zu schweren Gewaltstraftaten weiterhin eine hohe Gefahr fuer die Allgemeinheit. Die Massnahme wird auch nachdem die Freiheitsstrafe vollstaendig verbuesst ist, fortgesetzt. Trotz positiver Aspekte wie dem guten Vollzugsverhalten und dem Abschluss von Ausbildungen, besteht die Gefahr eines Rueckfalls in kriminelles Verhalten. Die Kammer sieht keine ausreichenden Anhaltspunkte fuer eine Aussetzung der Sicherungsverwahrung zur Bewaehrung. Die Wiederholung der begangenen und drohenden Taten sowie die mangelnde Aenderung seiner Persoenlichkeitsstruktur sprechen gegen eine Bewaehrungsaussetzung. Die Erforderlichkeit der Massregel wird auch im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ueber die Verhaeltnismaessigkeit der Sicherungsverwahrung weiterhin bestaetigt. [1486] [AI-generated content]
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eXODABlog Echte GrichtsurteileBy Tobias Stephan