„Ich hab geerbt!“ – der Spruch kann Reichtum, eine schöne Villa oder eine solide Münzsammlung bedeuten. Ganz oft bedeutet er aber: Um Himmels willen - lauter Schulden, und das geerbte Häuschen muss vom Keller bis zum Dach saniert werden. Zum Glück gibt es die Möglichkeit, solche Horrorerbschaften auch auszuschlagen – also abzulehnen. Nämlich dann, wenn man für die Verpflichtungen und Verbindlichkeiten des Verstorbenen nicht eintreten will oder kann.