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Eingeschraenkte Erreichbarkeit des OVG NRW per EGVP vom 5 -7 6 2024


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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Muenster informierte kuerzlich ueber eine eingeschraenkte Erreichbarkeit per EGVP ab dem 29. Mai 2024 aufgrund umfangreicher Wartungsarbeiten und Systemumstellungen. Dr. Ulrich Buehler betonte die Notwendigkeit dieser Massnahmen, um die IT-Infrastruktur zu modernisieren. Trotz der voruebergehenden Unannehmlichkeiten fuer Anwaelte, Behoerden und Buerger sollen alternative Kommunikationswege die laufenden Betriebsablaeufe sicherstellen. Reaktionen auf die Abschaltung fielen gemischt aus, waehrend die Justiz langfristige Vorteile in Form einer verbesserten Effizienz und Sicherheit verspricht. Die geplanten Modernisierungen am EGVP-System werden als Schritt in Richtung einer zukunftssicheren Justiz betrachtet, die durch innovative Weiterentwicklungen gestaerkt werden soll. [4869] [AI-generated content]
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eXODABlog Echte GrichtsurteileBy Tobias Stephan