Eltern müssen Kind keine zweite Ausbildung bezahlen
Eltern müssen ihrem Kind grundsätzlich nur eine Berufsausbildung bezahlen. Bei einer zweite Ausbildung müssen sie nicht für den Unterhalt sorgen. Das Oberlandesgericht Hamm ließ bei seinem Urteil nur wenige Ausnahmen zu.
Eltern müssen Kind keine zweite Ausbildung bezahlen
Eltern müssen ihrem Kind grundsätzlich nur eine Berufsausbildung bezahlen. Bei einer zweite Ausbildung müssen sie nicht für den Unterhalt sorgen. Das Oberlandesgericht Hamm ließ bei seinem Urteil nur wenige Ausnahmen zu.