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Nun hat auch das Landgericht Freiburg einen Beschluß des Amtsgericht bestätigt . Die StrafanzeigenStellerin darf weiter als das bezeichnet werden, als das was sie wahrnehmbar ist.
Das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Nun hat auch das Landgericht Freiburg einen Beschluß des Amtsgericht bestätigt . Die StrafanzeigenStellerin darf weiter als das bezeichnet werden, als das was sie wahrnehmbar ist.
Das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.