Am 04.06.2024 hat der Bundesgerichtshof im Fall VIa ZR 68/22 ein wegweisendes Urteil zur Haftung bei medizinischen Behandlungsfehlern gefaellt. Dabei wurde festgelegt, dass sowohl Aerzte als auch medizinische Einrichtungen fuer Fehler haften und bei schwerwiegenden Folgen Schadenersatz und Schmerzensgeld leisten muessen. Das Urteil betont die Verantwortlichkeit des gesamten Behandlungsteams und legt eine Beweislastumkehr bei offensichtlichen Fehlern fest. Die Reaktionen auf das Urteil sind gemischt: Patientenverbaende sehen es als wichtigen Schritt fuer den Patientenschutz, waehrend Aerzteverbaende vor gesteigerten Haftungsrisiken und Defensivmedizin warnen. Das Urteil stellt eine Herausforderung fuer die medizinische Praxis dar, bietet aber auch die Moeglichkeit, die Qualitaet der Versorgung zu verbessern und das Vertrauen der Patienten zu staerken. [6240] [AI-generated content]