Der Bundesgerichtshof hat im Fall IV ZR 98/23 eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Pflicht zur Risikoaufklaerung und Leistungsberechtigung in der Berufsunfaehigkeitsversicherung betrifft. Ein Versicherungsnehmer wurde abgelehnt, da er eine Vorerkrankung verschwiegen hatte. Das Landgericht gab ihm Recht, jedoch entschied der BGH zugunsten der Versicherungsgesellschaft. Das Urteil hat gemischte Reaktionen hervorgerufen und koennte die Rechtsprechung in diesem Bereich nachhaltig beeinflussen, was zu einer verstaerkten Informationspflicht der Versicherungsnehmer fuehren koennte. [5363] [AI-generated content]